Fernwärme
Isolationsentferner - Set
Zum umweltschonenden und schnellen Abisolieren von vorgedämmten Nah- und Fernwärmeleitungen
Wasserwirtschaft
Spüldämpfer
Hilft Hausanschlüsse zu spülen - gleichmäßig und nachhaltig
Spüldämpfer (AZ Filter)
Hilft Hausanschlüsse zu spülen - gleichmäßig und nachhaltig
Sielfix
Hilft die Leitung zu spülen - sicher und ohne Personalaufwand
Vierkantschlüssel
Fixiert Sielfix - einfach und passgenau
Rohrschaber
Effizient und gründlich
ArmEx
Wechselt Armaturen - schnell und unter vollem Wasserdruck

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich
  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (nachstehend „Besteller“ oder „Auftraggeber“). Die Einbeziehung von Vertragsbedingungen des Bestellers wird ausgeschlossen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform vor Vertragsschluss Entgegenstehendes.

  2. Unsere Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten auch ohne vorhergehenden Hinweis für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebote, Vertragsabschluss
  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, ein Angebot ist ausdrücklich als bindend gekennzeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt durch beiderseitig unterzeichnete schriftliche Verträge sowie durch Auftragsbestätigung der ArmEx in Schriftform oder Textform zustande, weiterhin durch Beginn der Ausführung einer bestellten Werkleistung oder Lieferung. ArmEx kann in solchen Fällen Bestätigungen des Bestellers in Text- oder Schriftform verlangen.

  2. Bei telefonischen oder persönlichen Bestellungen, auch in Schrift- oder Textform kommt der Vertrag erst durch Auftragsbestätigung der ArmEx unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Der Besteller hält sich 4 Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden. Seine Bestellungen sind Vertragsangebote.

  3. Angaben und Beschreibungen in Katalogen, Preislisten oder Online-Veröffentlichungen sind nicht bindend. Technische Beschreibungen, Merkblätter und Angaben in Online-Veröffentlichungen werden nicht Vertragsgegenstand. Maßgebend für Art und Qualität der Lieferungen und Werkleistungen ist der geschlossene Vertrag mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsbeschreibung oder die Auftragsbestätigung von ArmEx.

3. Preise, Versandkosten, Gefahrübergang
  1. Alle Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Versandkosten trägt der Besteller, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht mit der Übergabe an den Spediteur/ Frachtführer auf den Besteller über. Dies gilt entsprechend bei Lieferung mit eigenen Transportmitteln, wenn die Lieferung unser Lager verlässt.

  2. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Der Besteller zahlt darauf die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

  3. Der Besteller trägt die Kosten des Transports, der Verpackung und Fracht sowie der Transportversicherung, soweit eine Versicherung ausdrücklich vereinbart wurde. ArmEx ist nicht verpflichtet, versandte Ware zu versichern.

  4. Bei Warenlieferungen und Leistungen auf Abruf gelten die jeweils am Tag des Abrufs geltenden Preise, sofern der Abruf vereinbarter Leistungen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Eingang einer verbindlichen Bestellung erfolgt.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung
  1. Der Besteller ist verpflichtet, Liefergegenstände unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel oder Abweichungen schriftlich oder in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung des Fehlers bei ArmEx anzuzeigen.

  2. Geht die Anzeige nicht spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen ab Lieferung bei ArmEx ein, so gelten die gelieferten Vertragsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um Mängel oder Abweichungen handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Bei Anlieferung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach erstmaligem Auftreten des Mangels anzuzeigen, anderenfalls gelten die gelieferten Vertragsgegenstände auch insoweit als genehmigt.

  3. Sollten Vertragsgegenstände mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert werden, ist der Besteller gehalten, den Schaden sofort beim Spediteur/ Frachtdienst zu reklamieren, ggf. die Annahme zu verweigern sowie schnellstmöglich mit ArmEx Kontakt aufzunehmen, damit wir unsere Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren können.

  4. Bei Mängeln kann ArmEx zunächst Nacherfüllung leisten, die durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung von mangelfreien Vertragsgegenständen nach Wahl von ArmEx erfolgt. Wegen eines Mangels sind drei Nachbesserungsversuche bei Kauf- und Werklieferungsverträgen hinzunehmen.

  5. Wenn ArmEx eine Nacherfüllung endgültig verweigert, diese endgültig fehlschlägt oder sich aus von ArmEx zu vertretenden Gründen unzumutbar verzögert, kann der Besteller entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Bestimmungen der Ziffer 8 dieser Bedingungen gelten entsprechend.

  6. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat der Besteller sich Wertersatz für gezogene Nutzungen der Vertragsgegenstände auf die Rückgewähr des Kaufpreises anrechnen zu lassen. Der anrechenbare Wertersatz wird hierbei unter Berücksichtigung der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Vertragsgegenstände anteilig für die Zeit der tatsächlichen Nutzung auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises berechnet.

  7. Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Vertragsgegenstands, die nicht auf bestimmungsgemäße Nutzung zurückzuführen sind, bleiben vom anrechenbaren Wertersatz im Falle des Rücktritts unberührt.

  8. Ansprüche wegen Sachmängel bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf Verschleiß infolge normalen Gebrauchs zurückzuführen ist, Ersatzteile und jene Aggregate und Teile betrifft, die regelmäßig erneuert werden müssen oder dadurch entstanden ist, dass der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist.

  9. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Nicht wesentliche Mängel sind solche, die einer Verwendung und Tauglichkeit der gelieferten oder montierten Anlagen und Geräte zu dem vereinbarten Einsatz und Zweck nicht entgegenstehen.

5. Zahlungsbedingungen
  1. Zahlungen sind sofort netto nach Rechnungslegung fällig. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

  2. Ein Abzug vereinbarter Skonti ist nicht zulässig, wenn der Besteller mit der Zahlung einer anderen Rechnung von ArmEx im Rückstand ist.

  3. Befindet sich der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung trotz schriftlicher Mahnung mehr als 10 Werktage im Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein, sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung aller noch offenen Forderungen zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt, Abtretungen
  1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollen Bezahlung oder anderweitigen Ausgleich des vereinbarten Preises Eigentum von ArmEx. Bei Zahlungsverzug des Bestellers und fruchtloser schriftlicher Mahnung sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

  2. Der Besteller verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

  3. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Besteller verpflichtet, auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte geltend machen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten.

  4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Mit Vertragsschluss tritt der Besteller seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an ArmEx ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob Lieferungen bearbeitet oder unverändert weiterverkauft worden sind.

  5. ArmEx behält sich vor, Abtretungen gegenüber dem Abnehmer des Bestellers anzuzeigen und Zahlung an sich zu verlangen, sofern die Voraussetzungen der Ziffer 5.3 dieser Bedingungen vorliegen. Der Besteller ist verpflichtet, ArmEx auf Aufforderung Auskunft über Weiterveräußerung und Abnehmer der Ware zu erteilen und ihr die nötigen Dokumente und Informationen für die Geltendmachung ihrer Rechte zu verschaffen.

  6. Bei Weiterverkauf von Vorbehaltsware in Verbindung mit ArmEx nicht gehörender Ware tritt der Besteller aus dem Weiterverkauf die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten vorrangig an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.

  7. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag der ArmEx. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht im Eigentum von ArmEx stehen, erwirbt diese Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen ArmEx nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt ArmEx Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer das Miteigentum anteilig überträgt. ArmEx nimmt diese Übertragung an. Der Besteller wird so entstandenes Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für den Verkäufer verwahren.

    Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum.
    Mit der Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Besteller über. Abgetretene Forderungen gelten ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf als zurückabgetreten.
    Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir die Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl vornehmen.

7. Montagearbeiten
  1. Der Besteller ist – soweit nicht anders vereinbart – auf seine Kosten zur technischen und organisatorischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere zur Vornahme aller Vorbereitungshandlungen, die für die Durchführung von Montagearbeiten erforderlich sind.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Voraussetzungen für den Beginn der Montage unverzüglich nach Ankunft des Montagepersonals zu schaffen. Beeinträchtigungen und Verzögerungen durch den Besteller sind zu vermeiden.

  3. Der Besteller ist zur Abnahme der Montageleistung verpflichtet, sobald ArmEx die Fertigstellung schriftlich oder in Textform angezeigt hat und eine Erprobung des montierten Gegenstandes technisch möglich ist, sofern eine Erprobung vertraglich vereinbart wurde. Erweist sich die Montage bei Abnahme als nicht vertragsgemäß, so ist der Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Ein nicht wesentlicher Mangel berechtigt nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nicht wesentliche Mängel sind solche, die einer Verwendung und Tauglichkeit der gelieferten oder montierten Anlagen und Geräte zu dem vereinbarten Einsatz und Zweck nicht entgegenstehen.

  4. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Montage als erfolgt.

  5. Für Ansprüche aus Mängelhaftung des Bestellers gelten die Regeln in Ziffer 4 dieser AGB bezüglich Haftung und Obliegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Untersuchungs- und Hinweispflichten.

8. Umfang der Haftung
  1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir unbeschränkt in folgenden Fällen:

    • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
    • bei schriftlich oder in Textform vereinbarten Garantieversprechen

  2. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, auch für Mangelfolgeschäden und Drittschäden wird unabhängig vom Rechtsgrund der Entstehung ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt ArmEx von allen etwaigen Ansprüchen Dritter und von etwaigen Ansprüchen von Verbrauchern aus Produkthaftung (PHG) frei.

  3. Diese Haftungsbedingungen gelten auch für die Durchführung von Montagearbeiten (Ziffer 7).

9. Salvatorische Klausel
  1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. § 139 BGB ist insofern abbedungen. In diesem Fall wird ArmEx zusammen mit dem Besteller die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10. Entsorgungsverantwortung von Elektro-Altgeräten
  1. Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Geräte nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und stellt ArmEx von dahingehenden Verpflichtungen und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen frei. Für den Fall der Weitergabe an Dritte hat der Besteller dem Abnehmer eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
  1. Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Norderstedt. ArmEx ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

  2. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

  3. Soweit in den Incoterms definierte Klauseln vereinbart werden, gelten die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.

ArmEx

Dass ein Armaturenwechsel klassischerweise immer mit einer Unterbrechung der Wasserzufuhr einhergeht, ist für alle Beteiligten ärgerlich. Die Anwohner haben für mehrere Stunden kein Wasser – und was noch viel schlimmer ist: den Rohrleitungsbetrieben entstehen neben dem organisatorischer Aufwand auch Peronalkosten in erheblicher Größenordnung.

Die Grundidee für die Lösung des Problems ist denkbar einfach: Der Wechsel muss so schnell erfolgen, dass kaum Wasser entweichen kann. Damit entfällt das Abschiebern der Hauptleitung und es werden bis zu tausende von Litern an aufwendig aufbereitetem Trinkwasser eingespart.

Mithilfe des patentierten Armaturenwechslers kann die Armatur in kürzester Zeit gewechselt werden: die Arbeitsvorbereitung dauert nur wenige Minuten, der eigentliche Wechsel nur Sekunden. Nicht einmal die Hauptleitung muss nach dem Wechsel gespült werden.

  • Keine zeit- und personalaufwändige Information der Anwohner
  • Keine Einnahmeausfallzahlungen an gewerbliche Anwohner
  • Keine umfangreiche und langwierige Vorbereitung und Baustellensicherung
  • Keine Nacht- und Sonderschichten
  • Pro Armaturenwechsel können bis zu 10.000 Liter Trinkwasser eingespart werden
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Isolationsentferner - Set

Die Fräskronen und Bürstenköpfe sind innovative zum Patent angemeldete Produkte zum umweltschonenden und schnellen Abisolieren sowie Reinigen von vorgedämmten Fernwärmerohren.

Es werden Montagebereiche an Rohrenden mit den Fräskronen freigelegt und mit den Bürstenköpfen Restmaterialien des PU-Schaums entfernt. Für jeden vordefinierten Rohrdurchmesser gibt es eine passende Fräskrone und passenden Bürstenkopf.

Das Rohr- Isolationsentfernungsset besteht aus drei Einheiten, die in je einem Spezialtransportkoffer geliefert werden. Die Koffersets können mit kompletten Zubehör geliefert werden.

SETS
MASSE IN MM
Kofferset 1
21,3 mm
26,9 mm
Kofferset 2
33,7 mm
42,4 mm
48,3 mm
60,3 mm
Kofferset 3
76,1 mm
88,9 mm
114,3 mm
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Spüldämpfer

Hausanschlussleitungen müssen nach Neuverlegungen, Einbauten, Rohrbrüchen oder Fließrichtungsänderungen gespült werden. Der Nachteil: Diese Arbeit bindet viel Zeit und Personal. So muss z.B. der Wasserwerker seine Arbeitszeit zum Festhalten der Leitung außerhalb des Gebäudes einsetzen.

Dank, dem Spüldämpfer von ArmEx Solutions sind diese Zeiten vorbei. Ist einfach zu installieren, sorgt für eine gleichmäßige Spülung und verhindert gleichzeitig das unkontrollierte Hin- und Herschlagen des Schlauches. So kann der Entstördienst mit der Arbeit beginnen ohne auf personelle Unterstützung warten zu müssen. Und das freut den Controller ebenso sehr wie Rasenflächen, Blumenbeete und Passanten, die nie wieder durch unkontrollierten Wasseraustritt zu Schaden kommen.

  • Spülen ohne personalaufwändige Beaufsichtigung
  • Unabhängiges Arbeiten des Entstördienstes
  • Keine Beschädigung von Rasenflächen, Vorgärten und Blumenbeeten
  • Gleichmäßiger und kontrollierter Wasseraustritt
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Spüldämpfer (AZ-Filter)

Das Bearbeiten von AZ-Wasserleitungen ist immer mit großem Aufwand sowie Sicherheitsauflagen verbunden. Beim Anbohren von Hausanschlüssen auf AZ-Trinkwasserleitungen muss das Spülwasser mit den durch das Anbohren entstandenen AZ-Spänen gefiltert werden.

Dank, dem AZ-Spüldämpfer können die Anbohrspäne einfach und sicher aus dem Spülwasser herausgefiltert werden. Durch die zum Patent angemeldete sichere Filtermethode und Entsorgung gelangen keine AZ-Späne unkontrolliert in die Umwelt.

  • Spülen ohne personalaufwändige Beaufsichtigung
  • Gleichmäßiger und kontrollierter Wasseraustritt
  • Sicheres Herausfiltern der AZ-Späne
  • Inklusive vorschriftsmäßiges Entsorgungsbehältnis
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Sielfix

Nach Neuverlegung, Einbauten, Rohrbrüchen oder Fließrichtungsänderungen müssen Wasserleitungen gespült werden, um schnellstmöglich einen Wasseraustausch im Leitungsnetz zu erreichen. Auch um Beeinträchtigungen der Wasserqualität durch Ablagerungen im Netz zu vermeiden, sind Trinkwasserleitungen im Sinne der vorbeugenden Instandhaltung regelmäßig zu spülen. Hierfür ist hoher Personal-‚ Absicherungs- und meist auch Materialaufwand notwendig.

Je nach Aufsatz lasten Gewichte bis zu 50 kg auf dem im Straßenentwässerungsablauf steckenden Spülschlauch. Die unvermeidliche Folge: Einschnürungen und Beschädigungen an den Schläuchen.

Das muss nicht sein. Auch bei hohen betrieblichen Drücken verhindert der SielEx Turbulenzen beim Wasseraustritt aus dem Schlauch. Das schont nicht nur das Schlauchmaterial sondert bindet auch weniger Personal für die Beaufsichtigung der Abläufe. Auch Vereisungen der Fahrbahn, die bei Minustempaeraturen leicht entstehen können, gehören mit dem der Vergangenheit an.

  • Spülen ohne personalaufwändige Beaufsichtigung
  • Keine Beschädigung der Spülschläuche durch Einklemmen
  • Hohe Spülleistung bei kontrolliertem Wasseraustritt
  • Schnelle und einfache Installation ohne Öffnen der Straßeneinläufe
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Rohrschaber

Verkrustungen und Verschmutzungen an der Außenseite der Rohrleitung sind ärgerlich, weil sie den problemlosen Zugriff verhindern. Die häufige Folge: erhebliche Verzögerungen bei der Arbeitsvorbereitung. Mit dem ergonomisch geformten Rohrschaber gelingt eine Reinigung der betroffenen Stellen schnell und problemlos.

Der Rohrschaber ist das optimale Werkzeug zur Arbeitsvoreitung in der Grube und gehört idealerweise zur Grundaustattung eines jeden Wasserwerkers.

  • Mühelose Entfernung der Erdkruste
  • Ideal für schwerzugängliche Ecken und Winkel
  • Beidseitig angeschliffen
  • Leicht und komfortabel
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Vierkantschlüssel (Sielfix)

Mit Hilfe des Vierkantschlüssels werden die durch Federn gehaltenen Klemmhaken des Sielfix heruntergedrückt und unter die Stege der Aufsatzroste gedreht. Durch den festen Verbund mit dem Aufsatzrost kann das Wasser ohne ständige Überwachung gepumpt werden.

  • Innenvierkantschlüssel 15mm
  • Passend für Sielfix
  • Leicht und komfortabel
  • Korrosionsgeschützt
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